Friedrich Oetker stammte aus einer ländlichen Familie. Sein Vater Christian Oetker war Landwirt, Böttcher und Mühlenbesitzer. Ab 1837 war er Obergerichtsanwalt in Kassel.Daneben war er als Autor tätig – am 15. März 1848 erschien eine Probenummer der „Neuen Hessischen Zeitung“.
In kurzer Zeit wurde die liberale Zeitung zum meistgelesenen Blatt Kassels. Nach dem Scheitern der Revolution startete der Bundestag eine Strafexpedition gegen die hessischen Rebellen, zu denen auch Oetker zählte. Der Anwalt musste aus der Stadt in Richtung Norden fliehen. So kam Friedrich Oetker auf die damals noch britische Insel Helgoland. Hier beschäftigte er sich drei Jahre eingehend mit den Zuständen der Insel. Später folgten „Helgoländer Sonette“ (Leipzig 1857). Zu finden ist auch noch sein „Verfassung und Recht auf Helgoland„.
Besuch auf Helgoland bekam er auch – u.a. im Jahr 1852 von Julius Rodenberg , dem Dichter und Schriftsteller. Diese Julius Rodenberg war in Berlin über 40 Jahre Herausgeber der literarischen und wissenschaftlichen Zeitschrift “ Deutsche Rundschau „. (In seinem „König Haralds Todtenfeier“ nimmt Rodenberg übrigens Bezug auf seinen Helgoland-Besuch.)
Zurück zu Friedrich Oetker: Vom Exil aus kämpfte Oetker erfolgreich um seine Wiederzulassung als Anwalt. Im Jahr 1859 kehrte er nach Kassel zurück. Sieben Jahre später endete sein Kampf mit dem Kurfürsten. Die Preußen hatten diesen abgesetzt, nachdem sie Kurhessen zur preußischen Provinz erklärt hatten. Oetker wurde Vertreter der Provinz Hessen im preußischen Landtag und später Abgeordneter des Reichstags.
Nach seiner Wiedereinsetzung als Anwalt erhielt er von der preußischen Regierung eine Entschädigung für die Zeit, in der er nicht praktizieren konnte, zusätzlich noch Geld aus einem eigens eingerichteten Ehrenfonds. Beide Gelder rührte er nicht an und spendete sie öffentlichen Einrichtungen.
Die von Friedrich Oetker im Jahr 1855 herausgegebenen Helgoland – Schilderungen und Eröterungen findet man nun bei Google Books.
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